EGT_Einzelmaßnahmen


Energetische Einzelmaßnahmen sind förderfähige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die die Energiebilanz Ihres Gebäudes und Ihre Wohnqualität verbessern.


Seit 15. August 2022 ist die neue BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude / EM steht für Einzelmaßnahmen) in Kraft getreten. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.


Förderfähige Einzelmaßnahmen!

Für förderfähige Einzelmaßnahmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse von der BAFA gewährt. Eine Finanzierung mit Mitteln der KfW-Bank wird nicht mehr angeboten. Die Maßnahmen müssen entweder aus der Verwendung von Eigenmitteln oder mit einer Bankfinanzierung getragen werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Zuschüsse erst nach erfolgter Maßnahme ausgezahlt werden. 


Die Einzelmaßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Förderzusage vorliegt. Solange besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, weil sie auch davon abhängig ist, dass genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.   

HEIZUNGSTECHNIK

Die Förderung von Heizungstechnik erfolgt wie nachstehend dargestellt.

Heizungsart Zuschuss iSFP-Bonus Bemerkungen
Biomasse 10 % Nein Plus 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus
EE-Hybrid 25-30 % * Nein Plus 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus
EE-Hybrid mit Biomasse 20-25 % * Nein Plus 10 % Öl-/Gas.Austausch-Bonus
Wärmepumpe 25-30 % * Nein Plus 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus
Solarthermie 25 % Nein Plus 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus
Anschluss Wärme-/Gebäudenetz 25 % Nein Plus 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus
Errichtung/Erweiterung Gebäudenetzanschluss 25 % Nein
Heizungsoptimierung 15 % 5 %

* Inklusive Wärmepumpenbonus, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser + 5 %

MASSNAHMEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE

Maßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Zuschuss von 15 % + 5 % iSFP-Bonus gefördert.


Hierzu gehören der Austausch von Fenstern, Haus- und Nebentüren sowie Dämmmaßnahmen am Dach, der obersten Geschossdecke, dem Keller und/oder der Fassade.


Um den iSFP-Bonus zu erhalten, ist eine Energieberatung mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes erforderlich. Die Energieberatung wird mit 1.300 € von dem BAFA gefördert. Weitere Informationen zum iSFP  >


WEITERE GEFÖRDERTE MASSNAHMEN

Maßnahmen, die Sie im Bereich der Lüftungsanlagen, zum sommerlichen Wärmeschutz (z.B. die Erneuerung oder die Installation von Rollläden oder im SMART Home-Bereich vornehmen wollen, werden mit 15 % zzgl. einem 5 %-iSFP-Bonus gefördert.


Um den iSFP-Bonus zu erhalten, ist eine Energieberatung mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes erforderlich. Die Energieberatung wird mit 1.300 € von dem BAFA gefördert. Weitere Informationen zum iSFP! 


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