Makler_Energieausweis

Energieausweis (Immobilienmakler)

Wenn Sie für Ihren Kunden eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Ihnen ist es nichts Neues, dass man zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterscheidet. Wann ein Bedarfsausweis zwingend erforderlich ist, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. In allen anderen Fällen haben Sie bzw. Ihr Kunde die Wahlfreiheit.


Sollte gemäß der Darstellung nur ein Verbrauchsweis erforderlich sein, fertigen wir ihn gerne für Sie. Allerdings ist dieser wenig aussagekräftig, da er stark von dem jeweiligen Nutzerverhalten abhängig ist.

In der Vergangenheit lagen die Kosten des Auftraggebers für einen Bedarfsausweis deutlich höher als bei einem Verbrauchsweis. Dies führte meist dazu, dass - wenn gesetzlich zugelassen - der kostengünstigere Verbrauchsausweis gewählt wurde. Durch die neue Bundesförderung "Energieberatung für Wohngebäude" hat sich das seit dem 02.01.2021 geändert.


Expertentipp!


Wir empfehlen, grundsätzlich eine Energieberatung durchführen zu lassen. Diese enthält auch die Erstellung eines Bedarfsausweises. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) übernimmt 80 % der Kosten für die Energieberatung. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 1.300 € und bei einem Mehrfamlienhaus bis zu 1.700 €.


Weitere Vorteile  >

 

Stand Förderbedingungen: 11.01.2021

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