Energetische Einzelmaßnahmen (Eigentümer)


Energetische Einzelmaßnahmen sind förderfähige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die die Energiebilanz Ihres Gebäudes und Ihre Wohnqualität verbessern.


Am 02. Januar 2021 ist die neue BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude / EM steht für Einzelmaßnahmen) in Kraft getreten. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.


Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen!

Die zuvor bebilderten Maßnahmen können mit 20 % der Sanierungskosten gefördert werden. Für einige Maßnahmen - insbesondere im Bereich der Heizanlagen - gibt es höhere Förderungen. Hierzu beraten wir Sie gerne! 


Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Pflicht. Auch diese Leistungen sind bis zu einem Betrag von 10.000 € mit 50 % förderfähig. 

Expertentipp!


Erhöhen Sie den Zuschuss für die Einzelmaßnahmen um den iSFP-Bonus in Höhe von 5 % durch eine vorherige und ebenfalls geförderte Energieberatung!


Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!