EGT_FAQ Energieberatung

Häufige Fragen zur geförderten Energieberatung

  • Warum fördert der Bund (BAFA) die Energieberatung?

    Während der Weltklimakonferenz 2015 in Paris einigten sich rund 200 Staaten auf ein verbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen. Unterschrieben haben es 195 Staaten. Die Verpflichtung aus dem Vertrag ist die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Wenn wir über die „Pariser Klimaziele“ reden, ist genau das gemeint: Die Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad, idealerweise auf 1,5 Grad.


    Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

  • Wie sieht der Ablauf einer geförderten Energieberatung aus?

    1. Sie beauftragen uns mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. 


    2. Wir stellen für Sie beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude. Sobald wir den Förderbescheid erhalten, dürfen und werden wir für Sie tätig.


    3. Wir erstellen den Energieberatungsbericht, senden Ihnen diesen vorab zu und erläutern Ihnen diesen in einem persönlichen Gespräch. (Auf Ihren Wunsch kann dies auch telefonisch erfolgen)


    4. Für unsere Beratungsleistung stellen wir Ihnen eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus (siehe unser Angebot).


    5. Nach unserem Erläuterungsgespräch benötigen wir noch Ihre Unterschrift auf der Verwendungsnachweiserklärung. Diese legen wir zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss an uns. 

  • Wie wird gefördert und in welchem Umfang?

    Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den wir als Energieberater vom BAFA direkt erhalten. Dadurch verringern sich die Kosten für Sie als Kunden, denn der Energieberater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen und Ihnen einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.


    Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300,00 € für Ein-/Zweifamilienhäuser. Das bedeutet bei einem Beratungshonorar von 1.625,00 € beträgt Ihr Eigenanteil nur 325,00 €. Den Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € erhält der Energieberater direkt vom BAFA.

  • Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonders anschaulich. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt. Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

  • Kann ich als Kunde den Inhalt einer Energieberatung bestimmen?

    Wenn Sie unsere förderfähige Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, haben Sie zwei Wahlmöglichkei-ten:


    1. Herstellen eines Effizienzhausstandards

    Sollten Sie bereits entschlossen sein, Ihr Wohngebäude energetisch komplett zu sanieren, aber nur noch nicht wissen, welche Maßnahmen dazu erforderlich sind, was dies alles kostet und wieviel Energie und CO² Sie hierdurch einsparen können, dann können wir als Ihr Energieberater ein entsprechendes energe-tisches Sanierungskonzept erstellen. Um den Beratungszuschuss zu erhalten, müssen wir Ihnen aufzuzei-gen, wie Ihr Haus auf einen KfW-Effizienzhausstandard zu bringen ist. Neubaustandard kann hierbei energetisch oft erreicht oder gar übertroffen werden. Eine KfW-Förderung müssen Sie im Fall der Umset-zung der Sanierungsvorschläge aber nicht in Anspruch nehmen (z.B., wenn Sie die Sanierung aus Eigenmit-teln oder mithilfe anderer Drittmittel finanzieren wollen).


    2. Einzelmaßnahmen

    Häufig wollen Eigentümer bei der energetischen Sanierung Schritt für Schritt vorgehen, d. h. Sie beabsich-tigen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme. Weitere Sanierungs-maßnahmen in der Zukunft werden jedoch nicht ausgeschlossen. Wir machen Ihnen einen Vorschlag, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen sollte und welche weiteren Schritte in welcher Rei-henfolge sinnvoll sind. Dabei stimmen wir als Energieberater die einzelnen Sanierungsschritte bauphysika-lisch und anlagentechnisch aufeinander ab, um die Gefahr späterer Bauschäden zu verringern und eine Überdimensionierung von Heizanlagen zu vermeiden. Insgesamt müssen die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden Sanierung des Gebäudes führen. Mit anderen Worten: Ihnen wird aufgezeigt, wie eine umfassende energetische Sanierung über einen längeren Zeitraum durchgeführt wer-den kann, ohne Sie finanziell zu überfordern.

  • Habe ich noch weitere Vorteile durch die Energieberatung bzw. den iSFP?

    Neben den vielen wertvollen Informationen zur Sanierung erhalten Sie durch den individuellen Sanierungs-fahrplan einen weiteren großen Vorteil für Ihre Immobilie:

    Sollten Sie eine förderfähige Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplans innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umsetzen, erhalten Sie bei jder Maßnahme einen zuästzlichen iSFP-Bonus 5 %. 


    Des Weiteren erhalten Sie von uns einen Energiebedarfsausweis. Die Kosten für die Erstellung eines Bedarf-sausweis für ein Ein- bis Zweifamilienhaus liegen in der Regel über 600,00 €. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Kosten noch höher und von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. 

  • Was bringt mir eine energetische Sanierung?

    Mindestens fünf gute Gründe sprechen dafür, Ihre persönliche Energiewende zu starten:


    • Heizkosten senken: Sie reduzieren Ihren Verbrauch von Gas oder Öl. Und machen sich dadurch unab-hängiger von ungewissen Energiepreisen.


    • Wohnkomfort erhöhen: Im Winter bleiben die Räume schön warm. Im Sommer heizen sie sich nicht so schnell auf.


    • Immobilienwert steigern: Unsanierte Häuser oder Wohnungen lassen sich immer schwieriger vermie-ten oder verkaufen – die Betriebskosten sind einfach zu hoch. Eine energetische Sanierung steigert den Wert Ihres Gebäudes. 


    • Altersvorsorge sichern: Ein eigenes Haus ist ein wichtiger Schritt, um für den Ruhestand vorzusorgen. Bei einem energieeffizienten Gebäude sind die Betriebskosten auch in Zukunft gering – und Ihnen bleibt mehr von der Rente.


    • Klima schützen: Sie senken Ihren CO²-Ausstoß – und schonen so Umwelt und Klima.

  • Können Kaufinteressenten eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen?

    Nein. Zulässig ist eine Antragstellung für eine geförderte Energieberatung aber, sobald ein notarieller Kaufver-trag abgeschlossen worden ist. Eine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer ist daher nicht erforderlich.

  • Wie oft kann ein Gebäude Gegenstand einer geförderten Energieberatung sein?

    Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Ein neuer Eigentümer des Gebäudes kann dagegen ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch nehmen.

  • Ist das BAFA auch für Gebäudeenergieausweise zuständig?

    Nein. Das BAFA besitzt keine Zuständigkeit für die Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen. Es fördert al-lein eine Energieberatung für Wohngebäude durch fachkundige und unabhängige Energieberater.


    Stellt ein Energieberater im Zusammenhang mit einer Energieberatung für Wohngebäude einen Gebäudeenergieausweis aus, ist dies aber nicht förderschädlich.

  • Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

    Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen:


    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html

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