Wohnflächenberechnung (Immobilienmakler)
Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien sollte eine Wohnflächenberechnung vorliegen. Dies ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch wird jeder Mieter/Käufer danach fragen. Sie ist die Basis für die Einschätzung des Miet- bzw. Kaufpreises.
Geben Sie jedoch eine Größe der Fläche an, sollte diese auch stimmen. Ansonsten sind Sie in vielerlei Hinsicht angreifbar. Sei es beim Kaufpreis, bei der vereinbarten Miete oder auch bei den Betriebskosten.
Es wird Ihnen nichts Neues sein, dass es verschiedene Arten gibt, die Wohnfläche zu berechnen. Dennoch möchten wir dies hier nochmals aufgreifen.
Im Wesentlichen sind dies die II. Berechnungsverordnung, die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die WoFlV zwingend anzuwenden. Sie stellt den Eigentümer jedoch schlechter.
In den 1990er-Jahren wurde von Bauträgern gerne mit einer Angabe von Nutzflächen gearbeitet. Achtung, das ist etwas völlig anderes als die Wohnfläche. Auch wenn Sie Ihr Objekt verändert haben (z.B. Räume zusammengelegt haben) wird die bisherige Berechnung nicht mehr richtig sein.
Liegt Ihnen für das zu vermittelnde Objekt keine Wohnflächenberechnung vor, nehmen wir vor Ort das Aufmaß und fertigen daraus die Berechnung.