Energetische Einzelmaßnahmen (Hausverwalter)
Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen!
Die zuvor bebilderten Maßnahmen können mit 15 % der Sanierungskosten gefördert werden. Für einige Maßnahmen - insbesondere im Bereich der Heizanlagen - gibt es höhere Förderungen. Hierzu beraten wir Sie gerne!
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Pflicht. Auch diese Leistungen sind bis zu einem Betrag von
10.000 € mit 50 % förderfähig.
Expertentipp!
Erhöhen Sie den Zuschuss für die Einzelmaßnahmen um den ISFP-Bonus in Höhe von 5 % durch eine vorherige und ebenfalls förderfähige Energieberatung!
Mehr Informationen zur geförderten Energieberatung >
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne auch persönlich!