VW_Energieausweis

Energieausweis (Hausverwalter)

Wenn Sie, der Hauseigentümer oder ein Wohnungseigentümer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Dabei unterscheidet man zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Welche Art des Ausweises Sie benötigen, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.


Wir bieten sowohl den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis an.


Sollten Sie gemäß der Darstellung nur den kostengünstigen Verbrauchsweis benötigen, fertigen wir diesen gerne für Sie. Dieser ist jedoch wenig aussagekräftig, da er stark von dem Nutzerverhalten abhängig ist.

Expertentipp!


Wir empfehlen, grundsätzlich den Bedarfsausweis im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) erstellen zu lassen. In diesem Fall übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 80 % der Kosten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 1.300 € und bei einem Mehrfamlienhaus bis zu 1.700 €.

Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen.


Stand Förderbedingungen: 12.08.2022

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