Häufige Fragen (FAQ)
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei.
Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Förderungsvoraussetzung für Energetische Einzelmaßnahmen ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten um sicherzustellen, dass die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge erfolgen.
Beispiel: Die Eigentümer beschließen die Erneuerung der Heizungsanlage, die dann den gegebenen Voraussetzungen angepasst wird. Nach später erfolgten Dämmmaßnahmen kann diese dann überdimensioniert sein.
Ein neuer Energieausweis ist fällig?
Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sehen dies oftmals als notwendiges Übel!
In der Vergangenheit ist - wenn gesetzlich zulässig - fast immer der kostengünstigere Verbrauchsausweis für ein Objekt erstellt worden.
Sehen Sie die hohen Förderungen des BAFA als Chance, zeigen Ihren Eigentümern und Eigentümergemeinschaften Ihre Fachkompetenz auf und verhelfen der Gemeinschaft auf günstige Art und Weise zur Feststellung des Ist-Zustandes, zu einem sinnvollen Maßnahmenpaket, zu einem Bedarfsausweis und zu Förderungen von sofortigen oder später geplanten energetischer Maßnahmen.
Es stehen größere Reparaturen an der Heizung, den Fenstern, der Haustür, den Rolläden an oder es sind aufgrund der hohen Energiekosten Dämmmaßnahmen geplant?
Sofern vorab ein Energiebericht erstellt wurde, erhöht sich der Zuschuss für die meisten der energetischen Maßnahmen von 15 auf 20 %.
Meist sind dies:
+ Austausch der Fenster
+ Austausch der Haustür
+ Austausch der Rollläden
+ Austausch der Heizungsanlage
+ Dämmmaßnahmen
Darüber hinaus gibt es weitere aber eher seltene Maßnahmen. Im Zweifel fragen Sie gerne bei uns nach.