VW_FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

  • Was sind die Ziele der Bundesförderung für Energieberatung?

    Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. 


    Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

  • Warum muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden?

    Förderungsvoraussetzung für Energetische Einzelmaßnahmen ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten um sicherzustellen, dass die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge erfolgen.


    Beispiel: Die Eigentümer beschließen die Erneuerung der Heizungsanlage, die dann den gegebenen Voraussetzungen angepasst wird. Nach später erfolgten Dämmmaßnahmen kann diese dann überdimensioniert sein.     

  • Ein neuer Energieausweis ist fällig?

    Ein neuer Energieausweis ist fällig? 


    Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sehen dies oftmals als notwendiges Übel! 


    In der Vergangenheit ist - wenn gesetzlich zulässig - fast immer der kostengünstigere Verbrauchsausweis für ein Objekt erstellt worden. 


    Sehen Sie die hohen Förderungen des BAFA als Chance, zeigen Ihren Eigentümern und Eigentümergemeinschaften Ihre Fachkompetenz auf und verhelfen der Gemeinschaft auf günstige Art und Weise zur Feststellung des Ist-Zustandes,  zu einem sinnvollen Maßnahmenpaket, zu einem Bedarfsausweis und zu Förderungen von sofortigen oder später geplanten energetischer Maßnahmen.

  • Es steht in Zukunft eine Sanierung Heizung, Fenster, Haustür etc. an?

    Es stehen größere Reparaturen an der Heizung, den Fenstern, der Haustür, den Rolläden an oder es sind aufgrund der hohen Energiekosten Dämmmaßnahmen geplant?


    Sofern vorab ein Energiebericht erstellt wurde, erhöht sich der Zuschuss für die meisten der energetischen Maßnahmen von 15 auf 20 %.

  • Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?

    Meist sind dies:


    + Austausch der Fenster

    + Austausch der Haustür

    + Austausch der Rollläden

    + Austausch der Heizungsanlage

    + Dämmmaßnahmen


    Darüber hinaus gibt es weitere aber eher seltene Maßnahmen. Im Zweifel fragen Sie gerne bei uns nach.

  • Was sind die Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans?

    • Sie erhalten eine aussagekräftige Darstellung des derzeitigen energetischen Ist-Zustandes 
    • Sie erhalten einen bedarfsorienierten Energieausweis, der nutzerunabhängig ist (Wert bei EFH ca. 600 €)
    • Sofern energetische Maßnahmen aus dem iSFP durchgeführt werden erhöht sich der Zuschuss/Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um einen iSFP-Bonus in Höhe von 5 %.
  • So geht es bei Eigentümergemeinschaften

    • Sie wählen die Objekte aus, die für eine Beratung in Frage kommen (Für die Förderung der Beratung muss das Objekt älter als 10 Jahre sein).    
    • Sie sprechen auf der Eigentümerversammlung die Förderungsmöglichkeiten an. Vielleicht ist ja auch gerade ein neuer Energieausweis fällig oder es stehen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Heizung oder Fenster) an?
    • Sofern von der Gemeinschaft gewünscht lassen Sie den Beschluss fassen und beauftragen uns. (Info: Unser Auftrag wird erst rechtswirksam, wenn die Förderung von dem BAFA zugesagt wurde)
    • Wir erstellen den Energiebericht mit dem iSFP und stellen diesem dem Beirat zur Verfügung.
    • Nach Kenntnisnahme des Berichtes führen wir mit dem Beirat ein Erläuterungsgespräch
  • So geht es bei Mehrfamilienhäusern mit einem Eigentümer

    • Sie wählen die Objekte aus, die für eine Beratung in Frage kommen (Für die Förderung der Beratung muss das Objekt älter als 10 Jahre sein).
    • Sie sprechen den Eigentümer auf die Förderungsmöglichkeiten an. Vielleicht ist ja auch gerade ein neuer Energieausweis fällig oder eine Sanierung (z.B. die Heizung ist altersschwach) steht ohenhin an. 
    • Sofern vom Eigentümer eine Energieberatung gewünscht stellen Sie den Kontakt zu uns her.
    • Wir erstellen den Energiebericht mit dem iSFP und stellen ihn dem Eigentümer zur Verfügung.
    • Nach Kenntnisnahme des Berichtes führen wir mit dem Eigentümer ein Erläuterungsgespräch.
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