EGT_Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung (Eigentümer)

Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie benötigen Sie eine Wohnflächenberechnung. Diese ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch wird jeder sachkundige Mieter/Käufer danach fragen. Sie ist die Basis für die Einschätzung des Miet- bzw. Kaufpreises.


Geben Sie jedoch eine Größe der Fläche an, sollte diese auch stimmen. Ansonsten sind Sie in vielerlei Hinsicht angreifbar. Sei es beim Kaufpreis, bei der vereinbarten Miete oder auch bei den Betriebskosten eines Objektes.  

Es gibt verschiedene Arten die Wohnfläche zu berechnen. Im Wesentlichen sind dies die II. Berechnungsverordnung, die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die WoFlV zwingend anzuwenden. Sie stellt den Eigentümer jedoch schlechter.


In den 1990er-Jahren wurde von Bauträgern gerne mit einer Angabe von Nutzflächen gearbeitet. Achtung, das ist etwas völlig anderes als die Wohnfläche. Auch wenn Sie Ihr Objekt verändert haben (z.B. Räume zusammengelegt haben) wird die bisherige Berechnung nicht mehr richtig sein.

Liegt Ihnen für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung keine Wohnflächenberechnung vor, nehmen wir vor Ort das Aufmaß und fertigen daraus eine rechtssichere Berechnung. 

 

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