Energetische Einzelmaßnahmen (Architekt)


Am 02. Januar 2021 ist die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" in Kraft getreten. Diese legt fest, welche Maßnahmen wie gefördert werden können. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.


Energetische Einzelmaßnahmen sind förderfähige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die die Energiebilanz des Gebäudes und die Wohnqualität verbessern, die laufenden Betriebskosten und den CO²-Ausstoß vergingern.


Einzelmaßnahmen sind z.B.:


+ der Austausch von Fenstern, Haus- und sonstige Außentüren, Rollläden

+ Dämmmaßnahmen an der Außenfassade

+ Dämmmaßnahmen innerhalb des Hauses (Dach, Kellerdecke, oberste Geschossdecke)


Diese Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von 20 % der Kosten gefördert. Bei vorheriger  Energieberatung erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %.


Bei Heizungsanlagen gibt es höhere Förderungen, die jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. Auch hier erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %, wenn zuvor eine Energieberatung stattgefunden hat.


Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist erforderlich. Diese wird ebenfalls mit 50 % der Kosten bis zu 5.000 € gefördert.


Expertentipp!


Weisen Sie Ihren Kunden auf die geförderte Energieberatung hin und erhöhen seinen Zuschuss für die Einzelmaßnahmen um weitere 5 % durch eine vorherige und ebenfalls geförderte Energieberatung!


Mehr Information zur geförderten Energieberatung   >

 EXPERTENTIPP