Das kann nicht allgemein gültig benannt werden, da das Erreichen eines Effizienzhausstandards von sehr vielen Faktoren abhängt. Das kann die Grundstückslage sein, die Kubatur des Gebäudes, die Anzahl der nach Süden gelegenen Fenster oder vieles Mehr sein.
Ihre finanzierende Bank beantragt die Fördermittel für Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vom Energieeffizienz-Experten.
Grundsätzlich ist das möglich. Es fällt dann aber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sie erhalten auf das Darlehen der KfW-Bank nach erfolgter Bestätigung, dass es sich bei dem erstellten Gebäude um ein Effizienzhaus handelt, einen Zuschuss zu Ihrem Darlehen. Der Zuschuss vermindert die bestehende Restschuld und wird nicht ausgezahlt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Darlehen für Energieeffizientes Bauen erhält der Bauherr einen Zuschuss in Höhe von 50 % für die Fachplanung und Baubegleitung des Energieberaters.
Der Energieberater muss von dem BAFA/der KfW-Bank als ENERGIE-EFFIZIENZ-EXPERTE gelistet sein.
Dies sollte jeweils im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie das Objekt selbst bewohnen wollen, können Sie ggf. noch das Förderprogramm "KfW-Wohnungseigentumprogramm" nutzen.
Bei Einbau einer Kontrollierten Wohnraumlüftung gibt es noch eine Förderung des Landes NRW.
Wenn Sie den Tilgungsverlauf eines eventuellen KfW-Darlehens berechnen wollen, nutzen Sie einfach den nachfolgenden Link!