EGT_Sanieren_alt

 Energieeffizient Sanieren (Eigentümer)


Bei der Förderart "Energieeffizient Sanieren" werden Häuser gefördert, die energetisch saniert

werden und nach Durchführung einen Effizienzhausstandard erfüllen.   



Vor dem Herstellen eines Effizienzhausstandards muss eine Energieberatung erfolgen, um die Bausteine für die energetische Sanierung zu ermitteln. Wir sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieeffizienz-Experten zugelassen entsprechende Beratungen durchzuführen. Auch die Energieberatung wird mit 80 % gefördert.


Die Maßnahmen werden mit einem zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss (siehe nachfolgendes Tableau) oder mit einem Zuschuss gefördert. Die Leistungen für die Fachplanung und Baubegleitung des Energie-Effizienz-Experten wird mit 50 % gefördert.


Effizienzhausstandard

 Darlehensvariante

Programm 262

Zuschussvariante

Programm 461

  Effizienzhaus 85

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 120.000 €

Tilgungszuschuss 30 % bis zu 36.000 €

Zuschuss 30,0 % der förderfähigen Kosten

  Effizienzhaus 70

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 120.000 €

Tilgungszuschuss 35 % bis zu 42.000 €

Zuschuss 35,0 % der förderfähigen Kosten

  Effizienzhaus 55

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 120.000 €

Tilgungszuschuss 40 % bis zu 48.000 €

Zuschuss 40,0 % der förderfähigen Kosten

  Effizienzhaus 40

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 120.000 €

Tilgungszuschuss 45 % bis zu 54.000 €

Zuschuss 45,0 % der förderfähigen Kosten

Sofern bei dem Gebäude nach der Sanierung mindestens 55 % des Wärme- Kälteenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, erhöht sich der Darlehensbetrag auf 150.000 € und der Tilgungszuschuss erhöht sich um 5 %. 


Bei vorheriger Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 %.

Share by: